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Kostenübernahme

Generell ist eine osteopathische Behandlung eine Selbstzahlerleistung.

Die Abrechnung einer manualmedizinisch-osteopathischen Behandlung bei 'Sportosteopathie Mainz Dr. Pollaschek' erfolgt transparent nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten werden in der Regel durch die privaten Krankenkassen übernommen.

Zunehmend übernehmen aber auch die gesetzlichen Krankenkassen Behandlungskosten. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich genau bei Ihrer Krankenkasse zu informieren, da hierzu keine kassenübergreifenden, einheitlichen Regelungen bestehen.

Die Abrechung einer manualmedizinisch-osteopathischen Behandlung von Bundeskaderathleten bei 'Sportosteopathie Mainz Dr. Pollaschek' erfolgt über den Olympiastützpunk Rheinland-Pfalz/Saarland, deren Kooperationspartner wir sind.

Die Abrechnung einer osteopathischen Behandlung darf in keinem Fall über krankengymnastische bzw. physiotherapeutische Rezepte (wie etwa Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Manuelle Lymphtherapie etc.) erfolgen.
Haben Sie Fragen? Dann sprechen Sie uns einfach an!